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   VGH Hessen, 11.08.1987 - 2 UE 1420/84   

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https://dejure.org/1987,12352
VGH Hessen, 11.08.1987 - 2 UE 1420/84 (https://dejure.org/1987,12352)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11.08.1987 - 2 UE 1420/84 (https://dejure.org/1987,12352)
VGH Hessen, Entscheidung vom 11. August 1987 - 2 UE 1420/84 (https://dejure.org/1987,12352)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • DVBl 1988, 793
 
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Wird zitiert von ... (6)

  • VGH Hessen, 24.09.2008 - 8 B 2037/08

    Entscheidungsbefugnis der Gemeindevertretung zur Geschäftspolitik eines

    Nachdem der Hessische Verwaltungsgerichtshof in den dort zitierten Entscheidungen einen Anspruch gegen den Vorsitzenden auf Berücksichtigung eines bestimmten Verhandlungsgegenstandes bei der Aufstellung der Tagesordnung der Gemeindevertretung nur dem Gemeindevorstand und einem Viertel der Gemeindevertreter, nicht aber Gemeindevertretern, die dieses Quorum nicht erfüllen, und nicht Fraktionen zugebilligt hatte (vgl. Hess. VGH, Urteile vom 3. September 1985 - 2 OE 93/83 - NVwZ 1986 S. 328 ff. und vom 11. August 1987 - 2 UE 1420/84 - DVBl. 1988 S. 793 f.), sollte die Gesetzesergänzung nur dazu führen, dass auch Anträge einzelner Gemeindevertreter zu berücksichtigen sind.
  • BVerwG, 22.12.1988 - 7 B 208.87

    Fraktionsantrag atomwaffenfreie Zone - Kommunalverfassungsstreit, § 42 Abs. 2

    Die vor dem Verwaltungsgericht erfolgreiche Klage ist vom Verwaltungsgerichtshof (vgl. DVBl. 1988, 793 mit ablehnender Anmerkung von Würkner S. 794) abgewiesen worden.
  • VG Wiesbaden, 24.01.2018 - 7 K 231/16

    Grünen-Fraktion scheitert mit Auskunftsklage gegen Stadt Wiesbaden

    Das Kommunalverfassungsstreitverfahren ist kein Verfahren der objektiven Rechtskontrolle, sondern dient entsprechend Art. 19 Abs. 4 GG nur der Sicherung eigener Mitwirkungsrechte des jeweiligen Klägers (vgl. dazu Hess.VGH, Urt. v. 11.8.1987 - 2 UE 1420/84-; OVG Rheinland-Pfalz, Urt. v. 29.8.1984 - 7 A 19/84 -, Bennemann, in: Bennemann/Daneke, Kommunalverfassungsrecht Hessen, Stand: 46. EL August 2016, § 63 HGO Rn. 106).
  • BVerfG, 27.11.1989 - 2 BvR 246/89

    Tagesordnung der Stadtverordnetenversammlung

    Die hiergegen gerichtete Klage wurde vom Hessischen Verwaltungsgerichtshof abgewiesen (DVBl 1988, 793), die Nichtzulassungsbeschwerde vom Bundesverwaltungsgericht zurückgewiesen.
  • VGH Hessen, 05.01.1988 - 6 TG 3547/87

    GEMEINDEVERTRETUNG; BESCHLUßFÄHIGKEIT

    Es muß auch eine Gefährdung subjektiver Rechte des Antragstellers vorliegen, denn das Kommunalverfassungsstreitverfahren ist kein objektives Beanstandungsverfahren, sondern dient wie jedes andere verwaltungsgerichtliche Verfahren entsprechend Art. 19 Abs. 4 des Grundgesetzes dem Schutz und der Durchsetzung subjektiver Rechte (vgl. dazu Hess.VGH, Urteil vom 11.8.1987 - 2 UE 1420/84 - OVG Koblenz, Urteil vom 29.8.1984 - 7 A 19/84 -, DVBl. 1985, 177 = NVwZ 1985, 283).
  • VG Gießen, 28.03.2000 - 8 G 833/00

    Tagesordnung des Kreisausschusses; zum Initiativrecht des Landrats

    Die vom Hessischen Landesgesetzgeber vorgesehene ausdrückliche Bezugnahme wäre überflüssig und vom Gesetzgeber nicht getroffen worden, müßte einem Antrag eines Kreisausschussmitgliedes, einen Punkt auf die Tagesordnung setzen zu lassen, in jedem Fall und ohne weiteres durch den Landrat entsprochen werden (vgl. auch Hess. VGH, DVBl. 1988, 793, 794 r. Sp. für das Antragsrecht der Stadtverordneten gemäß § 58 Abs. 5 S. 2 HGO).
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